Angebot in eine überprüfbare Aussage zerlegen

Eine verständliche Aktion nennt Beginn und Ende, teilnehmende Artikel oder Leistungen, Endpreis einschließlich unvermeidbarer Bestandteile und verfügbare Menge. Begriffe wie bis zu oder ausgewählt brauchen eine erkennbare Auswahl.

Bei Gastronomie und Dienstleistungen können andere Preislogiken gelten als bei Waren. Trotzdem müssen zwingende Zuschläge, Mindestbestellwerte und Einlösebedingungen vor der Entscheidung sichtbar sein.

Referenzpreis und Grundpreis

Die Preisangabenverordnung regelt unter anderem, welcher frühere Preis bei einer angekündigten Ermäßigung anzugeben ist. Ein künstlich kurz erhöhter Fantasiepreis eignet sich nicht als glaubwürdiger Vergleich.

Wo ein Grundpreis vorgeschrieben ist, erleichtert er den Mengenvergleich. Packungsgröße, Portion oder Leistungsumfang dürfen sich nicht unbemerkt ändern, während nur der Prozentwert hervorgehoben wird.

Kurzcheck vor dem Bezahlen

Auch bei wenigen Minuten Restzeit bleibt diese Reihenfolge möglich:

  • Endpreis und gegebenenfalls Grundpreis fotografieren oder notieren.
  • Geltungszeit, Filiale, Produktvariante und Ausschlüsse lesen.
  • Vergleichspreis und Packungsgröße mit einer normalen Alternative abgleichen.
  • Liefer-, Service- oder Reservierungsgebühren vor Abschluss einbeziehen.
  • Nur kaufen, wenn Bedarf und Produkt auch ohne Countdown überzeugen.

Faire Darstellung durch Anbieter

Ein echter Countdown endet. Aktionen werden nicht durch personalisierte Uhren oder wiederholtes Zurücksetzen als knapper dargestellt. Verfügbarkeit und Bedingungen stehen beim Preis, nicht hinter einem schwer auffindbaren Sternchen.

Interne Unterlagen sollten Referenzpreis, Aktionszeitraum und betroffene Artikel dokumentieren. Kassen- und Onlinesystem müssen denselben Endpreis liefern; Beschwerden erhalten einen nachvollziehbaren Korrekturweg.

Geltungsbereich und aktuelle Prüfung

Rechtsstand und behördliche Auslegung können sich ändern; geprüft wurde bis Juli 2026. Die Darstellung ist keine Rechtsberatung. Für konkrete Aktionen gelten die aktuelle PAngV, das UWG und gegebenenfalls sektorspezifische Vorschriften.

Quellen und weiterführende Prüfpunkte

Wir verlinken die Stelle, auf der veränderliche technische, kennzeichnungsbezogene oder sicherheitsrelevante Angaben beruhen. Preise und Herstellerwerbung verwenden wir nicht als Qualitätsbeleg.