Passt das Vorhaben überhaupt?

Beide Partner benennen Zielgruppe, Thema und eigenes Fachwissen. Eine glaubwürdige Zusammenarbeit ergänzt Kompetenzen, statt identische Werbeaussagen auf zwei Websites zu vervielfältigen.

Vorherige Beiträge, Impressum und mögliche Interessenkonflikte werden geprüft. Exklusive Aussagen benötigen belastbare Belege; ein bereitgestelltes Produkt ist kein unabhängiger Testbeweis.

Rollen und Grenzen schriftlich festhalten

Ein kurzes Briefing nennt Autorenschaft, Ansprechpartner, Budget, Leistungen, Veröffentlichungsort, Nutzungsrechte und Archivdauer. Redaktionelle Faktenprüfung bleibt von einer Markenfreigabe getrennt.

Vorgaben dürfen keine verschleierte Empfehlung erzwingen. Wer nur bei positiver Bewertung zahlt oder kritische Befunde entfernen will, bestellt Werbung und keine unabhängige Einordnung.

Prüfliste vor Veröffentlichung

Diese Punkte werden an der tatsächlichen Seite geprüft, nicht nur im Vertrag:

  • Kommerzielle Beziehung in klarer Sprache direkt am Inhalt kennzeichnen.
  • Alle Tatsachenbehauptungen auf Primärquellen oder nachvollziehbare Methode zurückführen.
  • Links, Trackingparameter und Datenflüsse auf Zweck und Datenschutz prüfen.
  • Korrekturkontakt, Veröffentlichungsdatum und beteiligte Organisationen nennen.
  • Nach Ende der Kooperation festlegen, ob der Inhalt aktualisiert, archiviert oder entfernt wird.

Erfolg ohne Scheinkennzahlen bewerten

Passende Rückfragen, Nutzung eines Werkzeugs oder nachvollziehbare Wissensgewinne sagen mehr aus als eine rohe Zahl von Einblendungen. Messgrößen werden vorab definiert und dürfen nicht durch versteckte Nutzerverfolgung erkauft werden.

Eine Kooperation kann auch ohne Such- oder Verkaufszuwachs gelungen sein, wenn sie ein dokumentiertes Informationsproblem löst. Garantien für Rankings oder Umsatz sind kein seriöser Vertragsbestandteil.

Geltungsbereich und aktuelle Prüfung

Stand Juli 2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung zu UWG, Medienrecht, Steuern oder Vertragsgestaltung. Kennzeichnung und Rechte müssen für das konkrete Format, die Gegenleistung und die beteiligten Länder geprüft werden.

Quellen und weiterführende Prüfpunkte

Wir verlinken die Stelle, auf der veränderliche technische, kennzeichnungsbezogene oder sicherheitsrelevante Angaben beruhen. Preise und Herstellerwerbung verwenden wir nicht als Qualitätsbeleg.